Lebe mit allen Sinnen
Die Therapieeinheiten eines Kindes mit ADHS bei mir konnten erfolgreich mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Leider erkennen Krankenkassen diese Heilmethode (immer noch) nicht als abrechnungsfähige Leistung an. Über die Pflegekasse kann diese jedoch als Verhinderungspflege geltend gemacht werden. Ich freue mich sehr über die für mich neue Erkenntnis und hoffe, dass es so zu einer finanziellen Erleichterung vieler bestehender Klienten und natürlich auch zu neuen Klienten kommt.